1. Diese Regeln bestimmen die Reihenfolge des Besuchs des besonders geschützten Naturgebietes «Nationalpark «Lenski-Säulen» (nachfolgend Nationalpark) und regeln das Verhalten der Besucher auf dem Territorium und seinen touristischen und Erholungsgebieten.
2. Der Nationalpark ist ein besonders geschütztes Naturgebiet, in dessen Grenzen sich Zonen befinden, in denen die natürliche Umwelt in ihrem natürlichen Zustand erhalten bleibt und die Ausübung von nicht durch dieses Bundesgesetz vorgesehenen Aktivitäten verboten ist, sowie Zonen, in denen wirtschaftliche und andere Aktivitäten zur Erhaltung und Nutzung von Natur- und Kulturgütern für Erholungszwecke eingeschränkt sind.
3. Diese Regeln sind auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit:
3.1. Bundesgesetz "Über besonders geschützte Naturgebiete" Nr. 33-FZ vom 14.03.1995; Bundesgesetz "Über den Umweltschutz" Nr. 7-FZ 132-FZ vom 24.11.1996; Code der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten; Verordnung über den Nationalpark "Lenski-Säulen". Dezember 2023 Nr. 2229 "Über die Genehmigung der Regeln für die Organisation und Durchführung des Tourismus, einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit des Tourismus in besonders geschützten Naturgebieten von föderaler Bedeutung"; GOST P56642-2021, P57287-2021.
4. Um die Sicherheit des Tourismus zu gewährleisten, werden die Zeiten, Bedingungen, Besuchsbedingungen, speziell für den Tourismus ausgerüstete Orte und Routen unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen, der Landschaft und anderer Faktoren sowie der gleichmäßigen Verteilung der Freizeitbelastung bestimmt.
5. Der Nationalpark führt die kulturelle und pädagogische Betreuung der Besucher gemäß der Verordnung über den Nationalpark «Lenski-Säulen» durch und gewährleistet den Zugang der Bürger zu den festgelegten Öffnungszeiten zum touristischen und Erholungsgebiet.
5.1. Die touristischen und Erholungsgebiete sind täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr ohne Unterbrechung geöffnet.
5.2. Organisierte Gruppen von Touristen besuchen den Nationalpark, wenn zwischen dem Park und dem Tourismusunternehmen ein Ausflugsvertrag vorliegt. In diesem Fall ist die begleitende Person verpflichtet, das Outfit des Tourismusunternehmens vorzulegen. Wenn der obige Vertrag nicht vorliegt, werden die gekauften Eintrittskarten am Eingang vorgelegt.
6. Begleitende organisierte Gruppen, einzelne Touristen und Ausflügler sind verpflichtet, jede Bestimmung der Regeln für den Besuch des Nationalparks, die Regeln für die Organisation und Durchführung des Tourismus, einschließlich der Sicherheit des Tourismus in besonders geschützten Naturgebieten von föderaler Bedeutung, sowie Informationsmaterial über den Besuch eines besonders geschützten Territoriums von föderaler Bedeutung, zur Kenntnis zu bringen.
7. Die Touristen und Touristen sind verpflichtet, die Umweltschutzgesetze, die Abfallwirtschaft, die Gesundheits- und Gesundheitsschutzgesetze, die Feuerschutzgesetzgebung der Russischen Föderation (auch bei der Organisation von touristischen Parkplätzen), die Gesetzgebung der Russischen Föderation über besonders geschützte Naturgebiete sowie die Anforderungen der Regeln für die Organisation und Durchführung des Tourismus, einschließlich der Sicherheit des Tourismus in besonders geschützten Naturgebieten von föderaler Bedeutung, einzuhalten.
8. Fahrzeuge und spezielle Ausrüstung für die Fortbewegung von Touristen und Touristen sollten bei der Durchführung des Tourismus so verwendet werden, dass dies keine Gefahr für die Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt und einzelner ökologischer Systeme darstellt.
9. Beim Betreten der touristischen und Erholungsgebiete des Nationalparks müssen die Besucher die Reihenfolge und Reihenfolge beachten.
10. Während des Besuchs der touristischen Einrichtungen des Nationalparks haben Besucher das Recht:
10.1. Informieren Sie sich über die Adressen der umliegenden Krankenhäuser, Informationen über die freiwillige Krankenversicherung, das Verhalten von Touristen und Ausflüglern bei zufälligen Treffen mit wilden und gefährlichen Tieren, darunter auch über das Verhalten von Touristen und Ausflüglern bei einem Besuch in einem besonders geschützten Gebiet von föderaler Bedeutung.;
10.2. Machen Sie sich mit den Sehenswürdigkeiten des Parks vertraut, indem Sie nur der Route folgen, die mit Hinweisschildern und Sonderzeichen gekennzeichnet ist,
10.3. Erhalten Sie einen Ausflugsservice gemäß der genehmigten methodischen Dokumentation und unter Berücksichtigung der praktischen Möglichkeit des Parks.
10.4. Video- und Fotoaufnahmen ohne Blitz mit einer Amateurkamera innerhalb der Grenzen zu machen, die für den Durchgang von Wanderern erlaubt sind, sowie mit Methoden, die die Objekte der Tierwelt nicht stören und den natürlichen Verlauf natürlicher Prozesse nicht beeinflussen.
11. Besucher sind während des Besuchs der touristischen Einrichtungen des Nationalparks nicht gestattet:
11.1. Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) und Trinken alkoholischer Getränke, die Verwendung von Drogen und toxischen Substanzen sowie die Einnahme von Alkohol-, Drogen- und toxischen Vergiftungen, die die Menschenwürde und die öffentliche Moral beleidigen, sind ein Verstoß gegen das Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) und das Trinken von alkoholischen Getränken, die Verwendung von Betäubungsmitteln und toxischen Substanzen sowie das Auftreten von Alkohol-, Drogen- und toxischen Vergiftungen, die die Menschenwürde und die öffentliche Moral verletzen;
11.2. Die Stille nach 23 Stunden durch Singen, lautes Lachen, Schreie und andere Geräusch verursachende Aktivitäten stören;
11.3. Verlassen Sie den Parkplatz, den Campingplatz, die Erholungszentren ohne Erlaubnis des Gruppenleiters (Senior);
11.4. Das Baden außerhalb der für diesen Zweck definierten Orte sowie das Baden ohne die Anwesenheit eines Gruppenleiters (Senior);
11.5. Müll und andere Abfälle an den Aufenthaltsorten zurücklassen und wegwerfen;
11.6. Die Einreise und das Parken aller Verkehrsmittel ohne Genehmigung und Bezahlung für die Einreise und das Parken des Transports;
11.7. Die Verwendung von Angelgeräten ohne Genehmigung des Staatsinspektors, auch wenn eine Fischereigenehmigung vorliegt;
11.8. Verwendung von Video- und Kamera-Kameras ohne Genehmigung und ohne Bezahlung für die Durchführung von Aufnahmen;
11.9. Jede vorsätzliche Manipulation von Objekten aus der Tier- und Pflanzenwelt, um die besten Bedingungen für Film-, Video- und Fotoaufnahmen zu gewährleisten (das Aufhalten oder Erschrecken von Objekten aus der Tierwelt, das Entfernen von Objekten aus der Pflanzenwelt aus dem Boden);
11.10. Film-, Video- und Fotoaufnahmen zu machen, die die Aktivitäten der Mitarbeiter, die die Verwaltung von besonders geschützten Naturgebieten von föderaler Bedeutung verwalten, in irgendeiner Weise behindern;
11.11. Film-, Video- und Fotoaufnahmen mit zusätzlichem Anbaugerät, Drohnen-Quadrokoptern, Scheinwerfern, Lichtbildschirmen, anderen Geräten und speziellen Requisiten ohne vorherige Zustimmung von Mitarbeitern, die die Verwaltung von besonders geschützten Naturgebieten von föderaler Bedeutung betreiben, durchführen.
11.12. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mietobjekts des Parks oder dessen Beschädigung;
11.13. Das Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Orte zu züchten, ohne die Erlaubnis des Parkpersonals, die Öfen anzuzünden und zu benutzen und sie nicht für den beabsichtigten Zweck zu verwenden;
11.14. Verkauf von alkoholischen Getränken in der Nähe von Erholungszentren, Lagern, Erholungsorten von Touristen und im Park selbst;
11.15. Aufenthalt mit traumatischen, pneumatischen, Schusswaffen im Nationalpark;
11.16. Beschriftung auf Felsen, Bäumen, Wänden usw.;
11.17. Blumen, Gras usw. abreißen, Sträucher und Bäume brechen, Gewässer und Küstenabschnitte von Flüssen verschmutzen;
11.18. Haustiere (ausgenommen Blindenhunde);
11.19. Fütterung von Tieren im Nationalpark;
11.20. Gegenstände, Objekte usw., die von historischem und kulturellem Wert sind, aus dem Park herausnehmen;
11.21. Anschläge, Stände, Informationsschilder und andere Infrastrukturobjekte des Parks zu beschädigen oder zu zerstören.
12. Die Verwaltung des Nationalparks hat das Recht:
12.1. Die Dauer der Arbeit der touristischen Objekte des Parks in Richtung seiner Vergrößerung oder Verkleinerung ändern.
12.2. Personen, die sich unter Alkohol-, Drogen- oder anderen giftigen Vergiftungen befinden, den Dienst verweigern.
12.3. Schließen Sie die touristischen Einrichtungen des Parks als Ganzes oder einzelne Einrichtungen, einschließlich technischer Unterbrechungen, Hygienetagen und aus anderen technischen Gründen.
13. Jeder Besucher des Nationalparks ist verpflichtet, die festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten.
14. Eine Person, die Schäden und Sachschäden an einem Nationalpark verursacht hat, kann administrativ oder strafrechtlich verfolgt werden und ist verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu entschädigen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Person, den verursachten Schaden zu entschädigen, erfüllt der Nationalpark seine Forderung gerichtlich.
15. Die Verwendung von Bildern von Nationalparkobjekten, die während der Foto- und Videoaufnahme aufgenommen wurden, für kommerzielle Zwecke ist nur auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Nationalpark möglich.
16. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Nationalparks kontrolliert.
17. Personen, die sich weigern, diese Regeln einzuhalten, werden ohne Erstattung des Eintrittspreises aus dem Park entfernt.
Sicherheit
1. Der Tourist ist verpflichtet, alle Anweisungen des Staatsinspektors, des Gruppenleiters strikt zu befolgen
2. Vor dem Besuch des Parks hat der Tourist das Recht, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen.
3. Bevor Sie den Park besuchen, sollten Sie sich mit der Wettervorhersage vertraut machen und sich auf mögliche Wetteränderungen vorbereiten
4. Bei einem Besuch auf der Route müssen Sie die hygienischen und hygienischen Vorschriften strikt befolgen und den Leiter sofort über Beschwerden oder Verletzungen, auch kleinere, in Kenntnis setzen.
5. Achten Sie darauf, unbekannte Beeren, Pilze zu probieren, wissentlich giftige Pflanzen im Herbarium zu sammeln.
6. Wenn ein Gewitter im Wald aufkommt, sollte man sich nicht unter hohen Bäumen verstecken. Besonders gefährlich sind freistehende Fichte, Kiefer. Wenn Sie in einem Gewitter an einem offenen Ort sind, ist es besser, sich hinlegen oder in eine Grube, einen Graben, zu setzen.
7. Schrittweise bewegen, nicht laufen, keine Eile. Tragen Sie bequeme Schuhe für die Jahreszeit und die Bedingungen, um sie zu finden.
8. Tragen Sie bei windigem und staubigem Wetter eine Schutzbrille, um eine Verstopfung der Augen zu verhindern.
9. Tragen Sie keine übermäßig warme und stickige Kleidung (keine Belüftung und keine schweißabsorbierende Kleidung), um einen Hitzschlag zu verhindern
10. Um Verletzungen im Zusammenhang mit Verbrennungen zu vermeiden, müssen die folgenden Regeln befolgt werden:
● die Diensthabenden am Lagerfeuer sollten Hosen, Schuhe und Handschuhe tragen;
● vermeiden Sie Spiele und Unterhaltung mit Feuer;
● das fertige warme Essen sollte nur an einem Ort aufbewahrt werden, an dem keine Personen darauf treten können.
11. Bevor Sie bei jedem Wetter gehen, ist es notwendig, das Lagerfeuer mit Wasser zu füllen.
12. Unbedingt sollte ein Tourist auf der Route eine Kopfbedeckung, ein T-Shirt oder ein Langarmshirt, eine Sonnenbrille, eine Windjacke haben. Verwenden Sie bei heißem Wetter mehr Flüssigkeit.
13. Es ist strengstens verboten, in Gewässern zu baden, sowie an Orten mit schneller Strömung, an unbekannten Orten ins Wasser zu springen.
14. Es ist verboten, Rohwasser zu trinken.
15. Touristen, deren Gesundheitszustand eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten erfordert, sollten sich für die Dauer der Route rechtzeitig mit ihnen versorgen und die ältere Gruppe über ihre Krankheit informieren.
16. Informieren Sie die Mitarbeiter des Parks über verdächtige Aktivitäten oder Verstöße.
17. Vorräte an Nahrung und Wasser sowie einen Erste-Hilfe-Kasten bei sich haben.
18. Seien Sie aufmerksam auf
Haftung für Verstöße gegen Umweltgesetze
1. Die Verletzung eines festgelegten Regimes oder anderer Regeln für den Schutz und die Nutzung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in den Gebieten der staatlichen Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks, staatlichen Naturschutzgebiete sowie in Gebieten, in denen sich Naturdenkmäler befinden, in anderen besonders geschützten Naturgebieten oder in deren Schutzzonen - führt zu einer Verwaltungsstrafe von dreitausend bis viertausend Rubel für Bürger mit der Einziehung von Instrumenten zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Produkten von illegalen Naturschutzgebieten. oder ohne diese; für Beamte - von fünfzehntausend bis zwanzigtausend Rubel mit der Beschlagnahme von Instrumenten für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit und von Produkten für die illegale Nutzung oder ohne solche; für juristische Personen - von dreihunderttausend bis fünfhunderttausend Rubel mit der Beschlagnahme von Instrumenten für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit und von Produkten für die illegale Nutzung oder ohne solche; für Beamte - von fünfzehntausend bis zwanzigtausend Rubel mit der Beschlagnahme von Instrumenten für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit und von Produkten für die illegale Nutzung oder ohne solche; für juristische Personen - von dreihunderttausend bis zu fünfhunderttausend Rubel mit der Beschlagnahme von Instrumenten für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit
2. In Übereinstimmung mit Artikel 8.31 des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Hygienevorschriften in Wäldern -
eine Verwarnung oder Verhängung einer Verwaltungsstrafe für Bürger in Höhe von fünfhundert bis eintausend Rubel beinhaltet; für Beamte - von eintausend bis zweitausend Rubel; für juristische Personen - von zehntausend bis zwanzigtausend Rubel.
3. In Übereinstimmung mit Artikel 8.32 des Kodex der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Brandschutzvorschriften in Wäldern -
eine Verwarnung oder Verhängung einer Verwaltungsstrafe für Bürger in Höhe von fünfzehntausend bis dreißigtausend Rubel; für Beamte - von dreißigtausend bis fünfzigtausend Rubel; für juristische Personen - von hunderttausend bis vierhunderttausend Rubel.
4. 262 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation hat die Verletzung des Regimes von Naturschutzgebieten, Schutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und anderen vom Staat besonders geschützten Naturgebieten zu erheblichen Schäden geführt, -
wird mit einer Geldstrafe von bis zu zweihunderttausend Rubel oder einem Gehalt oder einem anderen Einkommen des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu achtzehn Monaten bestraft, oder mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Aktivitäten für bis zu drei Jahre zu betreiben, oder mit Pflichtarbeiten für bis zu vierhundertachtzig Stunden oder mit Besserungsarbeiten für bis zu zwei Jahre.
Ein Merkblatt für den Besucher des OPT.
Denken Sie daran!
Der Moment des Auftretens einer Notsituation ist die Zeit der Nichteinreise innerhalb der vorgeschriebenen Frist, auf dem Schiff.
In diesem Fall werden die Mitarbeiter des Nationalparks Ihre Suche mit Hilfe der entsprechenden Rettungsdienste organisieren, und Sie müssen die für Ihre Suche ausgegebenen Gelder freiwillig oder zwangsweise (gerichtlich) zurückerstatten.
Optimale Zeit zum Sonnenbaden: bis 11 Uhr, ab 15 Uhr. Verwenden Sie keine Sonnenbäder. Auf keinen Fall eine ruhige Stunde unter den sengenden Sonnenstrahlen einlegen. Vergessen Sie nicht, dass schwere Sonnenbrand zu Hautkrebs führen kann.
Die Entflammbarkeit von Kunststoffen ist sehr groß, viele Arten von Kunststoffen werden beim Erhitzen flüssig.
Werfen Sie keine Kunststoffe oder Fremdkörper ins Feuer — dies kann zu Verbrennungen führen, die zu schweren Gesundheitsschäden führen können. Beim Einatmen von Gasen, die durch die Verbrennung von Kunststoffen, Kunststoffen und anderen Gegenständen entstehen, die Chemikalien enthalten, gelangen Gifte in den Körper, die Kopfschmerzen, verminderte Immunität, Ersticken, trockener Husten und andere schwerwiegende Folgen verursachen, einschließlich der Niederlage der Atem Gorenje. Jeder, der nahe am Lagerfeuer sitzt, kann lokale Reizung der Augenschleimhaut, des Mundes, der Nase, Störungen des Nervensystems und andere Folgen haben.
Lassen Sie unter keinen Umständen unbeleuchtete Lagerfeuer hinter sich. Achten Sie beim Verlassen des Ruhestandes darauf, dass das Feuer erloschen ist und die Kohlen nicht mehr schwelen.
Wenn Sie das Feuer gesehen haben, ergreifen Sie Maßnahmen, um es zu löschen, und benachrichtigen Sie sofort die Mitarbeiter des Nationalparks.
Es ist verboten zu schreien, laute Musik zu hören, zu erschrecken, zu verfolgen oder
Denken Sie daran, dass der OOPT kein menschliches Territorium ist, während Sie auf dem OOPT sind - Sie sind zu Besuch in der Wildnis.